Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen, für jeden besoldeten Diensttag in der Schweizer Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst, für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst sowie für jeden Kurstag bei J+S-Kaderbildung.
Die Erwerbsersatzentschädigung soll den während eines Dienstes ausfallenden Lohn teilweise ausgleichen; auf ihr sind also auch Steuern und Abgaben geschuldet. Sind Sie angestellt, wird mindestens die Entschädigung, je nach Vertrag oder GAV sogar mehr, vom Arbeitgeber an Sie ausbezahlt. Nicht-Erwerbstätige erhalten die Minimalansätze direkt von der AHV-Ausgleichskasse.
Verfahren
Während der Dienstleistung wird periodisch und am Ende eine »Meldekarte« ausgestellt. Diese senden Sie ausgefüllt an:
Personengruppen |
Empfänger der Meldekarte
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Erwerbstätige |
Arbeitgeber |
Personen die weniger als 12 Montage erwerbslos sind
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letzter Arbeitgeber
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Selbständige
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kontoführende AHV-Ausgleichskasse
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nicht-erwerbstätige Studenten
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AHV-Ausgleichskasse St.Gallen
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andere |
AHV-Ausgleichkasse am Wohnsitz
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Höhe des Erwerbsersatzes
Der Erwerbsersatz berechnet sich pro geleistetem Diensttag, nach Massgabe des zu ersetzenden Lohnes. Für Wehrpflichtige mit Kindern gelten besondere Regelungen.
Dienstart |
Ansatz |
Min. |
Max. |
Zulage für Selbständige
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RS |
Fixum |
62.-- |
62.-- |
+62.--
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Weiterausbildung |
80% |
111.-- |
196.-- |
+67.-- |
andere |
80%
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62.-- |
196.-- |
+67.-- |
Als zu ersetzender Lohn wird der vordienstlich erhaltene Lohn angenommen. Diese Annahme kann korrigiert werden, z.B. wenn man während des Dienstes:
- in Tat und Wahrheit mehr gearbeitet hätte (z.B. Dienst in den Semesterferien: man hätte währenddessen 100% gearbeitet);
- eine neue Stelle bereits hätte antreten können (z.B. Dienst kurz nach Studienende: Wegen des Dienstes kann eine Stelle erst danach angetreten werden)
Dass ein höherer Lohn angenommen werden muss sowie dessen Höhe muss der Wehrpflichtige selbst, z.B. durch Bestätigung eines Arbeitgebers oder Diplom, gegenüber der zuständigen Ersatzkasse nachweisen.
Sold
Für den Dienst an der Allgemeinheit wird pro Diensttag ein gradabhängiger Sold ausbezahlt. Dieser ist weder sozialversicherungs- noch steuerpflichtig.
Rekr |
Sdt |
Gfr |
Obgfr
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Kpl |
Wm |
Obwm |
4.00 |
5.00 |
6.00 |
6.50 |
7.00 |
8.00 |
8.50 |
FW |
Four |
Hptfw |
Adj |
Lt |
Oblt |
Hptm |
9.00 |
9.50 |
9.50 |
10.00
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12.00 |
13.00 |
16.00 |
Soldzulage
Aspiranten auf einen höheren Grad erhalten für jeden Tag der zusätzlichen Grundausbildung ausserdem eine Soldzulage. Auch diese ist abgabe- und steuerfrei.
Neu ab 01.01. 2012: Ab 2012 beträgt die Soldzulage CHF 80.-- für angehende Kdt und Fhr Geh, CHF 23.-- für alle anderen Milizkader.