Das oberste akademische Organ der Universität St.Gallen ist der Senat. Ihm gehören an:
Mit beratender Stimme wirken mit:
- die Generalsekretärin
- der Verwaltungsdirektor
- der Direktor Studium & Lehre
Der Senat der Universität St.Gallen ist das oberste akademische Organ der HSG. Er ist dem Universitätsrat unterstellt. Vorsitz hat der Rektor. Der Senat tagt rund neun Mal im Jahr.
Der Senat erfüllt die ihm durch das Universitätsstatut und weitere Erlasse übertragenen Aufgaben. Er beschliesst und stellt Anträge an den Universitätsrat in den im Universitätsgesetz oder -statut vorgesehenen Fällen. Im Bereich Lehre und Forschung nimmt der Senat Stellung zu dessen Geschäften, wenn er dazu aufgefordert wird. Er erlässt Studienvorschriften und Studienpläne und beschliesst, wer habilitiert wird. Wahlvorschläge der Berufungskommission, bei denen mehr als ein Drittel der Mitglieder zugestimmt haben, überweist er dem Universitätsrat.
Der Senat verleiht, vorbehältlich der Zuständigkeit des Universitätsrats, die Titel an die Mitglieder des Lehrkörpers sowie die akademischen Grade (Master, Bachelor und Doktortitel) an die Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen. Auf begründeten Antrag eines Senatsmitglieds oder der Abteilungsversammlung verleiht der Senat ferner den Grad einer Ehrendoktorin oder eines Ehrendoktors sowie den Titel einer Ehrensenatorin oder eines Ehrensenators. Weiter kann der Senat Kommissionen von gesamtuniversitärer Bedeutung einsetzen und Reglemente erlassen gemäss den im Universitätsstatut vorgesehenen Fällen.
Der Senat stimmt offen ab, wenn er nicht für bestimmte Geschäfte geheime Abstimmung beschliesst oder wenn nicht wenigstens sechs Mitglieder geheime Abstimmung verlangen.
In jedem Fall geheim abgestimmt wird über die Wahl in eine Dozentur, die Verleihung von Titeln an Mitglieder des Lehrkörpers sowie über die Ernennung in eine Privatdozentur und über die Ehrungen.